Anerkennung von Studienleistungen, Anträge und Formulare
Anerkennung von Studienleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht im entsprechenden Modulhandbuch beschrieben sind und innerhalb oder außerhalb des Hochschulsystems (z.B. in vorausgegangenem Studium oder beruflicher Ausbildung) erbracht wurden, können grundsätzlich auf Antrag der Studierenden an den Prüfungsausschuss Lehramt unter den Rahmenbedingungen der SPO § 18 anerkannt werden. Anerkannt werden können Leistungen, die im Wesentlichen deckungsgleich mit Modulen aus dem Studienplan (insbesondere Ziele und Qualifikationen) sind. Dabei wird kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorgenommen. Bezüglich des Umfangs einer zur Anerkennung vorgelegten Studienleistung werden die Grundsätze des ECTS-Systems herangezogen. Studierende, die neu in den jeweiligen Studiengang Lehramt an Gymnasien (B.Ed., M.Ed., M.Ed. Erweiterungsfach) immatrikuliert wurden, haben den Antrag mit den für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation zu stellen.
Die Anerkennung von Leistungen für das Fach NwT erfolgt über den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen NwT. Bitte wenden Sie sich bezüglich möglicher anzuerkennender Leistungen an die Studiengangkoordination NwT. Die Anerkennung von Leistungen im jeweils anderen Fach erfolgt über die jeweiligen Fachstudienberater:innen. Eine Liste der Fachstudienberater:innen ist auf der Website des Zentrums für Lehrerbildung zu finden.
Um die Anerkennung von Leistungen bei geplanten Auslandsaufenthalten sicherzustellen, ist die Absprache von geplanten Leistungen in einem Learning Agreement schriftlich festzuhalten. Kontaktieren Sie dazu bitte die Studiengangskoordination für das Fach NwT, sowie die jeweiligen Fachstudienberatungen für das jeweilige zweite Fach.
Anträge an den Prüfungsausschuss Lehramt
Für Anträge an den Prüfungsausschuss, z.B. auf Fristverlängerung der Orientierungsprüfung oder Zweitwiederholung einer Prüfungsleistung, gibt es ein Formular auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung. Anträge dieser Art können über die Studiengangskoordionation NwT beim Prüfungsausschuss Lehramt eingereicht werden.
Nachteilsausgleich im Studium
Weiterführende Informationen zu Vorgehen und Inhalten eines Antrags auf Nachteilsausgleich (NTA) für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit im Studium am KIT erhalten Sie bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit am KIT.