Rahmenbedingungen und Vorgaben

Handreichung zum
Schulpraxissemester
Das 12-wöchige Schulpraxissemester (16 ECTS) ist verpflichtend für alle Studierenden des Studiengangs "Master of Education" für das gymnasiale Lehramt in Baden-Württemberg. Es stellt curricular die letzte Möglichkeit zur Berufsvorbereitung dar. Neben der Berufsvorbereitung ist der Zweck des Schulpraxissemesters die Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis bei den Studierenden. Es ermöglicht ihnen ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung durch die Schulen und die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte.
Das Schulpraxissemester kann an allgemeinbildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg absolviert werden. Teile des SPS können im Ausland, jedoch nicht in einem anderen Bundesland absolviert werden. Schulen, die die Studierenden selbst besucht haben, sind hiervon ebenso wie diejenigen Schulen, die von nahen Verwandten besucht werden, ausgeschlossen.
Das SPS ist ein Vollzeitpraktikum. Innerhalb der 12 Wochen hospitieren, assistieren und unterrichten die Studierenden in einem Umfang von 120 Stunden, von denen mindestens 30 Stunden angeleitete, eigene Unterrichtsstunden sind. Die Praxisphase wird in regelmäßigen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Begleitveranstaltungen des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte aufgearbeitet. Weiter legen die Studierenden während des Schulpraxissemesters ein Portfolio an, in dem der systematische Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in allen Phasen der praktischen Ausbildung dokumentiert wird. Die Zuständigkeit für das Portfolio liegt bei den Schulen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Ausbildungslehrkräfte.
Bestehen, Nicht Bestehen:
Über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte. Für den Nachweis über das Bestehen des Schulpraxissemesters benötigt der/die Schulleitung zunächst den Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an den Begleitveranstaltungen des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, den Sie in der letzten Veranstaltung erhalten. Bewahren Sie den Bescheid über das bestandene Schulpraxissemester sorgfältig auf, da Sie diesen der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) beilegen müssen!
Wurde das Schulpraxissemester nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nicht-bestehen erlischt der Prüfungsanspruch im lehramtsbezogenen Masterstudiengang und der Studiengang Master of Education kann nicht mehr abgeschlossen werden; eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist ausgeschlossen.
Wichtige Informationen zum Masernschutzgesetz
Im Rahmen des Masernschutzgesetz (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) haben Personen, die an Schulen (auch im Rahmen des Orientierungspraktikums und Schulpraxissemesters) tätig werden sollen, der Schulleitung spätestens vier Wochen vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie durch zwei Masernimpfungen ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Ohne einen ausreichenden Masernschutz ist die Teilnahme nicht möglich. Das Informationsschreiben des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie die benötigte Nachweis-Bescheinigung finden Sie hier.
Zeitpunkt im Studium
Das Schulpraxissemester kann nur in einem Wintersemester des Masterstudiums, nach Möglichkeit gleich zu Beginn des Masterstudiums, absolviert werden. Es beginnt i.d.R. mit Schuljahresbeginn und endet mit den Weihnachtsferien. Studierende des Faches Musik, die ihr Studium im Sommersemester aufgenommen haben, können das Schulpraxissemester auch im Sommersemester absolvieren.
Wichtiger Hinweis (Update vom März 2021):
Eine Anmeldung zum Schulpraxissemester ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Studierende können sich anmelden, wenn sie
- bereits im M.Ed. immatrikuliert sind oder
- im B.Ed. immatrikuliert sind, sich in beiden Fächern mindestens im 6. Fachsemester befinden und insgesamt mind. 140 Leistungspunkte absolviert (abgeschlossen) haben und demnach planen, zum betreffenden WS, in welchem das SPS absolviert werden soll, den M.Ed. zu beginnen.
Anmeldeverfahren Schulpraxissemester
UNBEDINGT BEACHTEN | Zeitplan im WiSe 2025-26
Zur Übersicht der zeitlichen Abfolge des Anmeldeverfahrens für das Schulpraxissemester stellt das Kultusministerium einen Zeitplan zur Anmeldung inklusive einer detaillierten Anleitung zur Online-Plattform zur Verfügung. Bitte lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch.
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Am 26.03.25 findet die Infoveranstaltung zum Schulpraxissemester statt.
linkAnrechnung von Auslandsaufenthalten
Eine Tätigkeit als assistant teacher im Ausland oder als ein Schulpraktikum absolvierende Person an einer deutschen Schule im Ausland oder in einem Vorbereitungsdienst aus einem anderen Lehramt kann auf Antrag als Ersatz für maximal acht Wochen des Schulpraxissemesters anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium“.
Quelle und weitere Informationen
Die auf dieser Seite aufbereiteten Informationen stammen aus dem Webauftritt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Ausführliche Informationen wie zu Besonderheiten in den Fächern Musik und Bildende Kunst, dem Portfolio und Hinweise zur Anwesenheitspflicht können dort entnommen werden. Ebenso lohnt es sich im Zusammenhang mit den Begleitveranstaltungen, sich über deren Webauftritt einen Überblick über die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte zu verschaffen.
Webauftritt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasium)
Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Berufliche Schulen)

Maximilian Mitzel
Sprechstunden: Termine nach Vereinbarung