Bachelor of Education (B.Ed.)
Im Bachelor of Education (B.Ed.) wird das fachwissenschaftliche Grundwissen der beiden gewählten wissenschaftlichen Hauptfächer vermittelt. Er umfasst 180 LP. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, die Studienhöchstzeit elf Semester.
Im Bachelorstudiengang ist die erste Praxisphase an der Schule verortet, das dreiwöchige Orientierungspraktikum. Mit der Bachelorarbeit wird der Studiengang Bachelor of Education abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur Aufnahme des konsekutiven Masters of Education (M.Ed.).
Master of Education (M.Ed.)
Der Master of Education (M.Ed.) für das Lehramt an Gymnasien umfasst 120 ECTS. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, die Studienhöchstzeit sieben Semester. Im Masterstudiengang ist die zweite Praxisphase in der Lehramtsausbildung verortet, das 12-wöchige Schulpraxissemester. Der M.Ed. wird mit der Masterarbeit abgeschlossen.
Der erfolgreiche Abschluss des M.Ed. ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und das Unterrichten einschließlich Sekundarstufe II.
Master of Education Erweiterungsfach (M.Ed. EF)
Lehramtsstudierenden am KIT ist es seit dem WS 18/19 möglich, im Rahmen eines ergänzenden Masterstudiums ein drittes Fach (Master of Education Erweiterungsfach (M.Ed. EF) oder auch Erweiterungsmaster genannt) zu studieren. Mit Ausnahme von Philosophie/Ethik können am KIT alle Studiengänge des Master of Education auch in Form des Erweiterungsfachs studiert werden. Der Erweiterungsmaster kann sowohl während des Lehramtsstudiums parallel zum M.Ed. als auch nach dessen Beendigung begonnen werden.
Der Masterstudiengang des Erweiterungsfachs am KIT umfasst 120 ECTS. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zum Unterrichten bis zum Abitur (Sekundarstufe II). Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, die Studienhöchstzeit sieben Semester. Derzeit gibt es am KIT keine Erweiterungsfächer im Umfang von 90 ECTS.
Mit einem Erweiterungsmaster können Sie also Ihr Fächerspektrum erweitern und ggf. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Aber: Ein Erweiterungsmaster stellt sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst einen nicht unerheblichen erhöhten Aufwand dar, worüber Sie sich im Klaren sein müssen. Beratung hierzu finden Sie bei den Fachstudienberatenden (bei Fragen zum Fach) oder bei den Ansprechpartner:innen des ZLB (bei nichtfachlichen Fragen).
Erweiterungsfach mit Zertifikatsabschluss
Mit der Änderung der Rahmen-Verordnung des Kultusministeriums vom 16. September 2023 wird die Möglichkeit eröffnet, das Erweiterungsfach unter Verzicht auf die abschließende Masterarbeit und unter Wegfall der auf die Masterarbeit entfallenden ECTS-Punkte studieren zu können. In diesem Fall wird das Erweiterungsfach bei Bestehen der sonstigen Prüfungsleistungen nicht mit dem Abschluss M.Ed. abgeschlossen, sondern es wird ein Zertifikat ausgestellt.
Das Zertifikat Erweiterungsfach im Umfang von 105 LP wird am KIT ab dem Sommersemester 2024 studierbar sein. Die Möglichkeit ein Zertifikat zu erlangen, steht auch vor dem SoSe 2024 eingeschriebenen Studierenden offen. Sie können die entsprechende Wahl im Campusmanagementsystem treffen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoschreiben zum Erweiterungsfach mit Zertifikatsabschluss.
Bitte beachten Sie, dass nach der Prüfungsordnung GymPO Vorbereitungsdienst (Gültig ab 2024) das Zertifikatsfach nicht zum Prüfungsfach im Vorbereitungsdienst gewählt werden kann. Ein „Tausch von studierten Ausbildungsfächern ist nicht möglich.“
Wissenswertes zur Studienorganisation
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Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Studienalltag. Die Ansprechpersonen finden Sie hier.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich des Mastervorzugs, des Wechsels vom B.Ed. zum M.Ed., sowie weiteren Aspekten rund um die Studienorganisation finden Sie in unserer FAQ-Sammlung.
Zum Archiv der vergangenen Informationsveranstaltungen des Orientierungspraktikums, Master of Education und Master of Education Erweiterungsfach, Schulpraxissemesters und Vorbereitungsdienstes (Referendariat) geht es hier
Fristen im Lehramtsstudium
Innerhalb Ihres Lehramtsstudiums gibt es einige Fristen, die zu beachten sind. Lesen Sie hierzu unbedingt die studiengangsrelevanten Dokumente, wie z.B. die Studien- und Prüfungsordnung (allgemeiner und besonderer Teil) sowie die Modulhandbücher Ihrer Teilstudiengänge.
Beispiele für wichtige Fristen innerhalb Ihres Studiums sind (dies ist keine vollständige Liste!):
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An- und Abmeldung von Prüfungen
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Anmeldung zum Orientierungspraktikum, Schulpraxissemester, Vorbereitungsdienst
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Rechtzeitig an das Betriebs-, Sozial-, bzw. Vereinspraktikum für den Vorbereitungsdienst denken
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für GymPO-Studierende: Fristen zum einreichen der verschiedenen Dokumente für das Staatsexamen
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Studien- und Prüfungsordnungen (SPO)
Probleme im Campus Management Portal (z.B. Prüfungsan- und abmeldung)
Bei Problemen im oder Fragen zum Campus Management Portal (Studierendenportal) können Sie sich an die Leistungskoordination Lehramt wenden.
Mögliche Anliegen sind z.B.:
- Verbuchung von Mastervorzugsleistungen
- Probleme der Prüfungsan- oder abmeldung
- Zuordnung von Leistungsnachweisen (z.B. MPK)
- Verbuchung von Zusatzleistungen
- Probleme beim Einwählen von Mastervorzugsleistungen oder Zusatzleistungen
- ...
Zusatzleistungen
Über die gemäß dem jeweiligen Modulhandbuch vorhergesehenen Leistungspunkte hinaus können weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) im Umfang von höchstens 30 LP aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden.
Die Prüfung muss bereits bei der Anmeldung als Zusatzleistung deklariert werden. Auf Antrag der Studierenden kann die Zuordnung des Moduls später geändert werden. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein. Die bei der Festlegung der Modulnote nicht berücksichtigten LP werden als Zusatzleistungen im Transcript of Records aufgeführt und als Zusatzleistungen gekennzeichnet. Auf Antrag der/des Studierenden werden die Zusatzleistungen in das Bachelorzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet.
Mastervorzug
Studierende, die im Bachelorstudium bereits mindestens 120 LP erworben haben, können neben Zusatzleistungen auch Leistungspunkte aus einem konsekutiven Masterstudiengang am KIT im Umfang von höchstens 30 LP erwerben (Mastervorzugsleistungen). Die Mastervorzugsleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten des Bachelorstudiengangs ein. Sie werden im Transcript of Records aufgeführt und als solche gekennzeichnet.
Im Rahmen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums sind alle Bestandteile als Mastervorzug anerkannt.
Vorbereitung des Erweiterungsfachs
Sofern Studierende ein zusätzliches Fach als Erweiterungsfach studieren möchten, können Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Curriculum dieses wissenschaftlichen Fachs im Umfang von bis zu 20 LP bereits während des Bachelorstudiums erbracht werden.
Übertrag von Mastervorzugsleistungen
Die als Mastervorzug abgeleisteten Teilleistungen können vorschriftsbedingt nur auf Antrag und nicht automatisch in das Masterstudium übertragen werden. Betreffende Studierende melden sich nach Immatrikulation in den Master (innerhalb des ersten Semesters) formlos per Email oder mithilfe dieses Formulars (bitte immer einen Notenauszug der entsprechenden Leistungen anfügen) bei der Leistungskoordinatorin Lehramt oder bei der entsprechenden Fachstudienberatung/Studiengangskoordination.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Für die Anerkennung von sowohl innerhalb des Hochschulsystems (z.B. nach einem SPO- oder Hochschulwechsel) als auch außerhalb des Hochschulsystems erbrachten Leistungen (z.B. nach einer Berufsausbildung), ist generell der Prüfungsausschuss für das Lehramt an Gymnasien zuständig. Es ist die jeweils gültige SPO zu beachten. Der/die Studierende trägt die anzuerkennenden Leistungen in das entsprechende Anerkennungsformular ein und legt es dem Prüfungsausschuss bzw. dem entsprechenden Fachvertreter vor.
Auch die Anerkennung von während eines Auslandssemesters erbrachten Studienleistungen erfolgt in dieser Form nach einer individuellen Beurteilung durch die jeweils zuständigen Fachvertretende bzw. Fachstudienberatende. Dies wird in den einzelnen Fächern unterschiedlich gehandhabt. Ist ein Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium geplant, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch vorab dahingehend, ob im Ausland erbrachte Leistungen auch anerkannt werden können. Auf diese Weise können Studierende eine Anerkennungssicherheit für die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen erhalten (Learning Agreement). Ein entsprechendes Formular ist über das International Students Office am KIT in der jeweils aktuellen Fassung erhältlich.
Über den genauen Ablauf des Anerkennungsprozesses im betroffenen Teilstudiengang informiert die jeweilige Fakultät auf ihrem Webauftritt:
Alle Anträge und Formulare zum Download gibts gesammelt hier!
linkHier finden Sie die Materialien und FAQs der vergangenen Informationsveranstaltungen des ZLB.
LINKHier finden Sie die Studienpläne B.Ed. für die verschiedenen Fächer
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