Das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium (BBS)

Modulhandbücher und Stundenpläne
Modulhandbücher und Veranstaltungsübersicht

Hier finden Sie die aktuellen MHB und die Veranstaltungsübersicht zum BBS sowie Zugang zum Archiv für vergangene Semester.

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Allgemeines

Das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium (BBS) ist neben den beiden wissenschaftlichen Hauptfächern verpflichtender Bestandteil des Lehramtsstudiums im B.Ed. und im M.Ed. Die Studierenden erwerben im B.Ed. erste grundlegende professionsbezogene Kompetenzen und lernen die Bedeutung zeitgemäßer Bildung kennen. Dabei steht der Erwerb erziehungswissenschaftlicher und pädagogischer sowie psychologischer Grundlagen im Vordergrund, die im Masterstudium vertieft und durch weitere Kompetenzen ergänzt werden.

Koordination und Fachstudienberatung

Die Lehre im BBS wird von der KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften geleistet und verantwortet. Ansprechpartnerin für Fragen rund um das BBS ist die Koordinatorin und Fachstudienberaterin des BBS am Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB): Anna Lehner (anna.lehner∂kit.edu).

Informationen zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis unter dem Reiter KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften  Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (Lehramt). Im  Campus Management Portal können Sie das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium und dessen Bestandteile als gesonderten "Teilstudiengang" einsehen.

Das jeweils aktuelle Modulhandbuch sowie die Veranstaltungsübersicht können Sie über die Box oben auf der Seite herunterladen. Dort haben Sie auch Zugang zu Modulhandbüchern und Veranstaltungsübersichten vergangener Semester (Archiv).

Hinweis BAföG

Nach Rücksprache mit dem Amt für Ausbildungsförderung für den Antrag auf Ausbildungsförderung kein Leistungsnachweis (Formblatt 5) für das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium erforderlich.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Innerhalb des Hochschulsystems erbrachte Leistungen

Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, werden auf Antrag der Studierenden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen (§18 (1) SPO).

Studierende, die die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium beantragen lassen möchten, gehen wie folgt vor:

1. Füllen Sie den  Antrag auf Anerkennung von Leistungen im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium gemäß den Vorgaben aus und senden Sie diesen unterschrieben inklusive der erforderlichen Nachweise an die Fachstudienberatung BBS. Ein Gespräch mit der Fachstudienberatung BBS vorab wird empfohlen.

2. Die Fachstudienberatung begutachtet in Abstimmung mit dem Studiendekan BBS den Antrag hinsichtlich ECTS und Inhalt (Einsicht der originalen Leistungsnachweise sowie Auszüge aus MHB o.Ä.). und empfiehlt eine Anerkennung bzw. Ablehnung. Der Antrag wird dann an den  Prüfungsausschuss Lehramt weitergeleitet, welcher final über die Anerkennung oder Ablehnung entscheidet. 

3. Das Ergebnis wird dem/der Studierenden mitgeteilt. Im Falle einer Anerkennung übernimmt die  die Eintragung ins System.

Außerhalb des Hochschulsystems erbrachte Leistungen

Außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden auf Antrag angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Niveau den Studien- und Prüfungsleistungen gleichwertig sind, die ersetzt werden sollen und die Institution, in der die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, ein genormtes Qualitätssicherungssystem hat. Die Anrechnung kann in Teilen versagt werden, wenn mehr als 50 Prozent des Hochschulstudiums ersetzt werden soll (§18 (5), SPO).

Das Verfahren zur Anerkennung von außerhalb des Hochschulsystems erbrachten Leistungen unterscheidet sich vom Ablauf her nicht von dem des Verfahrens zur Anerkennung von innerhalb des Hochschulsystems erbrachten Leistungen. Studierende, die Leistungen dieser Art im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium anerkennen lassen möchten gehen bitte nach den oben beschriebenen Schritten vor. 

Masterarbeit in den Bildungswissenschaften

Die Masterarbeit kann im Gegensatz zur Bachelorarbeit auch in den Bildungswissenschaften angefertigt werden. Studierende, die Themenvorschläge haben oder generell an einer Masterarbeit in den Bildungswissenschaften interessiert sind finden beispielsweise auf der Seite von  Jun.-Prof.in Britta Klopsch mögliche Forschungsthemen.
Organisatorische Fragen zur Anmeldung etc. beantwortet Frau   Anna Lehner (ZLB).
Abgabe: Die Abgabe von Abschlussarbeiten im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium erfolgt am ZLB. Bitte vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Termin. Zur Archivierung muss ein gedrucktes Exemplar sowie eine digitale Version abgegeben werden. Zusätzlich müssen für die Prüfer/innen ggf. weitere gedruckte Exemplare eingereicht werden. Studierende müssen vorab selbstständig mit den Prüfer/innen abklären, in welcher Form die Arbeit zur Korrektur eingereicht werden muss. Ein Nachweis über die Absprache mit den Prüfer/innen muss bei Abgabe vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Masterarbeiten im BBS, bei denen die Abgabe bis 15.01. für den Beginn des Vorbereitungsdienstes am Regierungspräsidium nachgewiesen werden muss, müssen spätestens am 15.07. des Vorjahres angemeldet werden! 

Studieninhalte

Modulübersicht im B.Ed.

Modulübersicht BBS (20151) im B.Ed. (für Studierende mit Studienbeginn (1. Fachsemester) AB WS 22/23)

 

 

 

 

 

 

 

 

Modulübersicht BBS (2015) im B.Ed. (für Studierende mit Studienbeginn VOR WS 22/23)

Modulübersicht im M.Ed.

Modulübersicht BBS (2015) im M.Ed. 

Modulübersicht BBS (2015) im M.Ed.

 

Hinweis MPK: siehe  Lehrangebot des HoC. Es müssen 2 Veranstaltungen zu je 2 LP besucht werden. 

Modulübersicht BBS (20151) im M.Ed. 

Modulübersicht BBS (20151) im M.Ed.

 

Hinweis Schlüsselkompetenzen: siehe  Lehrangebot des HoC. Es müssen 2-4 Veranstaltungen zu je 1-3 LP besucht werden (Gesamtsumme 4 LP).