Frequently Asked Questions
Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen rund ums Gymnasiale Lehramt nach Themenblöcken geordnet.
Vor dem Studium
Genauere Informationen enthält der Gesetzestext des § 48 LHO.
Bewerbung
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Im Studium - Allgemeines
Wenn ich das erste Mal durch eine Klausur durchgefallen bin, muss ich dann den zweiten Versuch bei der kommenden Klausur antreten oder habe ich länger Zeit?
In der Studien- und Prüfungsordnung des B.Ed. sowie des M.Ed. wurden hierzu keine Aussagen getroffen. Aus diesem Grund muss ein zweiter Versuch einer schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfungsleistung nicht am unmittelbar nächsten Termin stattfinden.
Die mündliche Nachprüfung des Zweitversuches einer schriftlichen Prüfungsleistung erfolgt zeitnah nach dem Nicht-Bestehen des Zweitversuches.
An wen kann ich mich bei Fragen und Problemen zu … (bspw. Bildungswissenschaftlichem Begleitstudium, Hauptfächern, …) wenden?
Einen Wegweiser zu den zuständigen Personen für die verschiedenen Anliegen der Lehramtsstudierenden des KIT finden Sie hier.
Was ist ein Urlaubssemester und wann benötige ich dieses?
Ein Urlaubssemester pausiert das Studium und kann nur durch einen begründeten Antrag angenommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Welche Möglichkeiten gibt es beim Lehramtsstudium mit Kind?
Zentrale Anlaufstelle für schwangere Studentinnen und Studierende mit Kind ist das ZSB. Weitere Informationen erhalten Sie im Familienportal des KIT sowie auf der Webseite des Studierendenwerks Karlsruhe („Beratung und Soziales“ → „Studieren mit Kind“).
Wie lange darf ich für den Abschluss meines B.Ed./M.Ed. maximal benötigen?
Die Höchststudiendauer im B.Ed. beträgt laut Prüfungsordnung 11 Fachsemester, in welchen die Bachelorprüfung inklusive der Wiederholungen bestanden sein muss. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten ist [§8 (3) der Studien- und Prüfungsordnung des B.Ed.].
Die Höchststudiendauer im M.Ed. beträgt laut Prüfungsordnung 7 Fachsemester, in welcher die Masterprüfung inklusive Wiederholungen bestanden sein muss. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten ist [§9 der Studien- und Prüfungsordnung des M.Ed.].
Analog gilt dies auch für den Erweiterungsmaster [§9 der Studien- und Prüfungsordnung des Erweiterungsmasters].
Über eine Fristverlängerung und eine Ausnahme der Fristregelung entscheidet der Prüfungsausschuss. Hierfür muss der Studierenden einen Antrag stellen. Der Antrag ist laut Prüfungsordnung des B.Ed., M.Ed. sowie des M.Ed. EF schriftlich in der Regel bis sechs Wochen vor Ablauf des 11. (B.Ed.)/7. (M.Ed./M.Ed. EF) Semesters zu stellen.
Kann ich bereits im Bachelor Leistungen für den Master ablegen?
Ja, Sie können sogenannte Mastervorzugsleistungen im Umfang von 30 Leistungspunkten (LP) ablegen, sofern Sie schon 120 LP im B.Ed. erworben haben. Dabei ist zu beachten, dass ggf. nur ausgewählte Leistungen vorgezogen werden können.
Studierende des B.Ed. finden im Campus Management Portal die entsprechenden Teilleistungen, welche als Mastervorzug in den wissenschaftlichen Hauptfächern vorgezogen werden können. Bei weiteren Fragen zum Mastervorzug in den wissenschaftlichen Hauptfächern wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachstudienberater:innen.
Sofern Studierende ein zusätzliches Fach als Erweiterungsfach studieren möchten, können Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Curriculum dieses wissenschaftlichen Fachs im Umfang von bis zu 20 LP unabhängig der bereits erbrachten LP im B.Ed. bereits parallel im B.Ed. erbracht werden.
Im Studium - Fragen zu den Hauptfächern und dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium
Wo erhalte ich Informationen zum Lehramtsstudium mit dem Fach Musik?
Informationen zu dem Studienfach Musik erhalten Sie auf der Website der Hochschule für Musik Karlsruhe.
Wo erhalte ich Informationen zum Lehramtsstudium mit dem Fach Bildende Kunst?
Informationen zu dem Studienfach Bildende Kunst erhalten Sie auf der Website der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium wenden?
Für die Koordination des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums ist Frau Anna Lehner zuständig. Eine Übersicht über die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche finden Sie hier.
Welchen Anteil haben die Bildungswissenschaften in meinem Studium?
Der B.Ed. beinhaltet 8 Leistungspunkte (LP) (von insgesamt 180 LP) für das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium. Hinzu kommt das Orientierungspraktikum im Umfang von 4 LP.
Der M.Ed. beinhaltet 33 LP (von insgesamt 120 LP) aus dem Bereich des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums. Hinzu kommt das Schulpraxissemester im Umfang von 16 LP. Weitere Informationen zum Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium finden Sie hier.
Sie finden weitere beantwortete Fragen zum Orientierungspraktikum und dem Schulpraxissemester in den FAQs unter ‚Praxisphasen im Studium‘.
Praxisphasen im Studium - Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester
Was ist ein Orientierungspraktikum/Schulpraxissemester?
Das Orientierungspraktikum (OP) stellt die erste von zwei Praxisphasen während des Lehramtsstudiums dar. Es dient der Überprüfung der Studien- und Berufswahl. Während des OP sollen die Studierenden persönliche Voraussetzungen für den Lehrerberuf reflektieren und zu einer persönlichen Einschätzung darüber gelangen, ob bei ihnen Interesse am gesamten Aufgabenspektrum einer Lehrkraft besteht.
Das Schulpraxissemester stellt curricular die letzte Möglichkeit zur Berufsvorbereitung dar. Neben der Berufsvorbereitung ist der Zweck des Schulpraxissemesters die Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis bei den Studierenden. Es ermöglicht Ihnen ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung durch die Schulen und die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte.
Wann wird die Durchführung des Orientierungspraktikums/des Schulpraxissemesters empfohlen?
Das Orientierungspraktikum kann sowohl in den Semesterferien des Winter- als auch des Sommersemesters erfolgen. Es ist im Bachelorstudiengang verortet und kann nicht im Vorfeld des Studiums absolviert werden.
Für das Orientierungspraktikum bietet sich das dritte Semester gut an. Dies ist jedoch keine Pflicht. Sie können das Orientierungspraktikum in einem beliebigen Semester absolvieren.
Das Schulpraxissemester kann nur im Wintersemester absolviert werden. Es beginnt spätestens am 15. Oktober und endet spätestens mit der zweiten Schuljahreshälfte.
Für Studierende mit dem Fach Musik, welche ihr Studium zum Sommersemester begonnen haben, können das Schulpraxissemester auch im Sommersemester absolvieren. Für das Schulpraxissemester gilt, dass es nicht als Mastervorzug erfolgen kann. Eine Teilnahme ist nur im Wintersemester möglich. Daher bietet sich hierfür das erste Mastersemester an.
Wieso kann das Schulpraxissemester nicht im Sommersemester absolviert werden?
Die Regelungen für das Schulpraxissemester wurden in der Rahmenverordnung des Kultusministeriums geklärt. In diesem Dokument wurde die Teilnahme am Schulpraxissemester im Herbst festgelegt.
Kann ich das Schulpraxissemester aufteilen oder muss es am Stück absolviert werden?
Das Schulpraxissemester wird in der Regel am Stück absolviert. Eine Ausnahme besteht bei der Absolvierung des Schulpraxissemesters im Ausland. Hierbei können acht Wochen an einer deutschen Schule im Ausland absolviert werden. Die restlichen vier Wochen müssen an einem Gymnasium in Baden-Württemberg erfolgen.
Kann das Schulpraxissemester als Mastervorzug absolviert werden?
Nein, das Schulpraxissemester kann nicht als Mastervorzug absolviert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Schulpraxissemester im ersten Mastersemester zu absolvieren?
Falls Sie das Schulpraxissemester im ersten Mastersemester absolvieren möchten, geht dies nur, wenn Sie sich zum kommenden WS für den M.Ed. bewerben und der Abschluss Ihres Bachelorstudiums im Sommer realistisch ist. Das heißt, es müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 140 Leistungspunkte nachweislich abgeschlossen sein und Sie müssen sich in beiden Fächern mindestens im 6. Fachsemester des B.Ed. befinden.
Nach welchen Kriterien entscheiden Schulen über die Vergabe von Praktikumsplätzen?
Orientierungspraktikum:
Es wurden hierbei keine Angaben gemacht.
Schulpraxissemester:
Am Zuweisungstag werden Sie vom Online-System unter Berücksichtigung der schulischen Rahmenbedingungen und möglichst auch Ihrer Schulwünsche an eine geeignete Schule eingebucht. An diesem Tag haben Sie nur eingeschränkten Zugriff auf das Online-System.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kann das Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester an allen Schulen in Baden-Württemberg absolviert werden?
Sie können jede Schule in Baden-Württemberg auswählen, die Orientierungspraktikum-/Schulpraxissemester-Plätze anbietet, also in der Liste im Online-System verfügbar ist. Sie sind nicht an einen bestimmten Standort (z.B. Ihrer Universität) gebunden.
Kann das Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester an Schulen außerhalb Baden-Württembergs absolviert werden?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann ich das Orientierungspraktikum oder Schulpraxissemester an einer anderen Schulform als das berufliche oder allgemeinbildende Gymnasium absolvieren?
Sie können das Orientierungspraktikum und das Schulpraxissemester an jeder Schule in Baden-Württemberg absolvieren, die Praktikumsplätze über das Online-System anbietet. Dies können vereinzelt neben beruflichen Schulen und allgemeinbildenden Gymnasien auch andere Schulformen sein, die den Abschluss der allgemeinen Hochschulreife anbieten (z.B. Gesamtschulen, Waldorfschulen).
Das jeweilige staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung betreut die Praxisphase des Schulpraxissemesters am ausgewählten Standort.
Die Hospitationsstunden müssen nicht alle in den eigenen Studienfächern absolviert werden.
Die Unterrichtsstunden müssen in beiden Praxisphasen nicht ausschließlich in den eigenen Fächern gehalten werden. Im Orientierungspraktikum bietet es sich beispielsweise bei dem Wunsch nach einem dritten Studienfach an, Unterrichtseinheiten auch in diesem zu erbringen.
Wie viele Hospitations- und Unterrichtsstunden sollen in den beiden Praxisphasen meines Studiums geleistet werden?
Orientierungspraktikum:
Hierbei handelt es sich um ein dreiwöchiges Praktikum, in welchem am Schulleben aus der Sicht einer Lehrperson teilgenommen werden soll. Pro Woche soll ein volles Deputat, also 25 Stunden, am Unterricht teilgenommen werden.
Es ist es nicht erforderlich selbst zu unterrichten. Allerdings bietet das Orientierungspraktikum eine gute Möglichkeit erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln. Daher wird empfohlen mindestens drei Unterrichtsteile eigenständig zu unterrichten oder auch Teile der Stunde einer Lehrkraft zu übernehmen.
Schulpraxissemester:
Hierbei handelt es sich um eine 12-wöchige Praxisphase, in welcher 120 Stunden hospitiert, assistiert und unterrichtet werden sollen. Hiervon müssen mindestens 30 Stunden angeleitete eigene Unterrichtsstunden sein.
Kann das Orientierungspraktikum auch vor dem Studium absolviert werden?
Nein, das Orientierungspraktikum muss innerhalb des Bachelorstudiengangs absolviert werden.
Muss ich die Vorbereitungsveranstaltungen zum Orientierungspraktikum/Schulpraxissemester besuchen?
Ja, die Vor- und Nachbereitungsphase des Orientierungspraktikums sowie die Begleitveranstaltung durch das staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung des Schulpraxissemesters sind verpflichtend. Ohne Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann die jeweilige Praxisphase nicht bestanden werden.
Kann ich mich an einer Schule für das Orientierungspraktikum/Schulpraxissemester selbst bewerben oder muss ich das über das Online-Portal erledigen?
Die Bewerbung für das Orientierungspraktikum sowie die des Schulpraxissemesters können ausschließlich über die jeweiligen Onlineportale erfolgen.
Kann ich ein Urlaubssemester während des Schulpraxissemester nehmen?
Da das Schulpraxissemester in die Regelstudienzeit der Lehramtsstudiengänge eingerechnet ist, kann für seine Dauer keine Beurlaubung beantragt werden. Von der Zahlung der Studiengebühren können Sie sich bei der Blockform auf Antrag im Studienbüro befreien lassen.
Kann das Schulpraxissemester an der gleichen Schule wie das Orientierungspraktikum absolviert werden?
Ja, das ist theoretisch möglich. Ausgeschlossen ist nur die Schule, an der das eigene Abitur abgelegt wurde. Es wird jedoch empfohlen die Schulpraxisphasen an unterschiedlichen Schulen zu absolvieren, damit möglichst viele und unterschiedliche Erfahrungen gesammelt werden können.
Wird mein 3. Fach in das Schulpraxissemester eingebunden? Gibt es diesbezüglich auch die Möglichkeit eine Fachdidaktik-Veranstaltung des Seminars zu besuchen?
Leider können die Seminare nur in zwei Fächern fachdidaktischen Unterricht anbieten. Im Normalfall in den Fächern, die zuerst in der Anmeldung gelistet sind. Es wird aber versucht, Wünsche bezüglich der beiden Didaktiken zu berücksichtigen. Es besteht die Möglichkeit, die dritte Fachdidaktik im darauffolgenden Herbst im Gaststatus zu belegen.
Kann das Schulpraxissemester auch im Ausland absolviert werden?
Ja, das ist möglich. Es sollte beachtet werden, dass 8 der 12 Wochen des Praxissemesters im Ausland absolviert werde können, aber die restlichen 4 Wochen an einem Gymnasium in Baden-Württemberg erfolgen müssen. Zudem muss der Seminarbesuch nachgeholt werden.
Wie melde ich mich für das Orientierungspraktikum/Schulpraxissemester an?
Orientierungspraktikum:
Informationen zur Anmeldung/Bewerbung zum Orientierungspraktikum finden Sie hier unter „Anmeldung zum Orientierungspraktikum“.
Schulpraxissemester:
Eine Beschreibung des Anmeldeverfahrens finden Sie hier unter dem Punkt „Anmeldeverfahren Schulpraxissemester“.
Gibt es eine Teilnahmepflicht für das Orientierungspraktikum und das Schulpraxissemester?
Ja, das Orientierungspraktikum und das Schulpraxissemester sind curricular verankerte Bestandteile aus dem Bachelor- bzw. Masterstudium, die für einen erfolgreichen Abschluss erforderlich sind.
In der Regel haben Sie nach Beendigung des Orientierungspraktikums inkl. Nachbereitung ca. 4 Wochen Zeit, Ihr Portfolio fertigzustellen. Die exakte Abgabefrist wird im Rahmen der Begleitveranstaltungen bekanntgegeben.
Das Portfolio im Rahmen des Schulpraxissemesters wird von den Schulen organisiert.
Was muss in der Portfolioarbeit enthalten sein?
Das Portfolio ist zum einen Ihre persönliche Sammelmappe zum anderen ein erforderliches Reflexions- und Professionalisierungsinstrument während der Praxisphasen. Es gehört damit ins Orientierungspraktikum und das Schulpraxissemester.
Details zur Erstellung sowie Pflicht- und Wahlinhalten erhalten Studierende in der jeweiligen Begleitveranstaltung. Zum E-Portfolio des Orientierungspraktikums gehören z.B.
- Steckbrief der Schule
- Dokumentation des Praktikumsverlaufs
- Interview mit einer Lehrkraft
- Fachwahl-Reflexion
- Stundenverlaufspläne für eigene Unterrichtsteile
- Abschlussreflexion
Gibt es eine Note für das Orientierungspraktikum oder Schulpraxissemester?
Nein, bei dem Orientierungspraktikum und dem Schulpraxissemester handelt es sich um Studienleistungen. Es gibt daher keine Note.
Was passiert, wenn ich das Orientierungspraktikum oder Schulpraxissemester nicht bestanden habe?
Das Orientierungspraktikum kann bei Nicht-Bestehen beliebig oft wiederholt werden. Wenn Sie das Orientierungspraktikum nicht bestehen, empfehlen wir ein Beratungsgespräch am Zentrum für Lehrkräftebildung.
Wurde das Schulpraxissemester nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nicht-Bestehen erlischt der Prüfungsanspruch im lehramtsbezogenen Masterstudiengang und der Studiengang Master of Education kann nicht mehr abgeschlossen werden; eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist ausgeschlossen.
Wie viele Tage des Praktikums (Orientierungspraktikum, Schulpraxissemester) darf man maximal, bspw. wegen Krankheit, versäumen und was passiert, wenn ich zu viele Tage fehle?
Orientierungspraktikum:
Anwesenheitspflicht von 15 Tagen; Fehltage, z.B. im Krankheitsfall, müssen nachgeholt werden. Ein Feiertag muss nicht, ein beweglicher Ferientag, z.B. ein Brückentag, muss nachgeholt werden. Bitte beachten Sie bei ihren Planungen, dass ausreichend Puffer zu ihrem Nachbereitungsworkshop bleibt, um etwaige Praktikumstage nachholen zu können (vgl. Ausbildungslehrkräftetreffen der Schulen, Seminare & Hochschulen, Juni 2024)
Schulpraxissemester:
„Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestehensbescheinigung für das Schulpraxissemester bereits bei einmaligem unentschuldigtem Fehlen in der Schule oder den seminaristischen Begleitveranstaltungen nicht ausgestellt werden kann.
Bei Krankheit entschuldigen Sie sich bitte zunächst telefonisch, dann schriftlich bei Schule bzw. Seminar. Ab einer Fehlzeit von drei Tagen ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Im Seminar ist die Anzahl möglicher entschuldigter Fehlzeiten auf den Umfang von höchstens zwei Seminarveranstaltungen, wobei pro Veranstaltungsart nicht mehr als einmal gefehlt werden darf, begrenzt. Wird diese Anzahl überschritten, müssen in Absprache mit der Kurs-, Seminar- oder Schulleitung Sitzungen nachgeholt werden, wenn dies organisatorisch möglich ist. Ist dies nicht möglich, kann die Bescheinigung nicht ausgestellt werden.
Krankheitsausfälle, die in der Summe fünf Schultage überschreiten, müssen in der Regel nachgearbeitet werden. Im individuellen Fall ist die Entscheidung der Schulleitung bzw. der Ausbildungslehrkraft ausschlaggebend.
Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen rechtzeitig (spätestens eine Woche vor dem Termin) bei der Schul-bzw. der Seminarleitung beantragt werden. In der Schule müssen Beurlaubungstage grundsätzlich nachgearbeitet werden.“ ( Quelle)
Was passiert, wenn das Orientierungspraktikum oder Schulpraxissemester nur teilweise absolviert werden kann?
Hier gibt es keine allgemeingültige Antwort. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Betreuungspersonen an der Schule, dem Seminar und der Hochschule.
Darf ich zusätzliche Schulpraktika absolvieren (unabhängig vom Studium)?
Ja, es können weitere Praktika an Schulen absolviert werden. Diese sind jedoch unabhängig vom Studium und müssen daher direkt mit der jeweiligen Schule abgeklärt werden. Die gilt auch für den entsprechenden Zeitraum des Praktikums.
Ja, theoretisch ist das möglich. Es gibt teilweise schulpraxissemester-begleitende Veranstaltungen wie bspw. bei der Mathematik Fachdidaktik. Sie sollten dennoch unbedingt beachten, dass das Schulpraxissemester ein Vollzeit-Praktikum ist und es daher ausdrücklich empfohlen wird, keine weiteren semesterbegelitenden Veranstaltungen zu belegen.
Einige Veranstaltungen des bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums werden am Ende des Semesters als Block angeboten. Hierbei kommt es zu keiner Überschneidung mit dem Schulpraxissemester.
Wie bewerbe ich mich für das Auslandspraxissemester?
Hierfür müssen Sie selbstständig zu einer der zugelassenen Schulen im Ausland Kontakt aufnehmen. Die Organisation des Praktikums liegt dabei vollständig bei den Praktikant*innen. Dies beinhaltet die Kontaktaufnahme mit der Schule, die Vereinbarung des Praktikumszeitraums, die Organisation der Reise etc.. Das ZLB unterstützt Sie gerne bei der Planung.
An deutschen Schulen im Ausland gibt es keine eigens für diese Aufgabe geschulten Ausbildungslehrpersonen.
Der entsprechende Aufenthalt muss durch eine schriftliche Bescheinigung der Schule bestätigt werden.
Wie kann ich einen im Ausland erbrachten Praktikumsteil anrechnen lassen?
Der Antrag auf Anerkennung des Schulpraktikums bzw. die Tätigkeit als assistant teacher sind zu richten an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes beim Regierungspräsidium Stuttgart. Ansprechpartner dort ist Herr Thomas Häberle.
Wie bewerbe ich mich für den vierwöchigen Praktikumsteil, wenn ich den Hauptteil meines Praktikums im Ausland absolviert habe?
Die Anmeldung verläuft analog zur Anmeldung zum Schulpraxissemester, welches vollständig an einer Schule in Baden-Württemberg absolviert wird. Sie setzen lediglich im Online-System das Häkchen bei der entsprechenden Absolvierungsmodalität (→ Begleitveranstaltungen am Seminar und 4 Wochen Schulpraxis).
Kann das Orientierungspraktikum auch im Ausland absolviert werden?
Nein, dies ist nicht möglich.
Geht das Schulpraxissemester im Ausland auch im Sommersemester?
Da Sie selbstständig für die Organisation des Praktikumsteils im Ausland verantwortlich sind, können Sie diesen Teil auch in das Sommersemester legen.
Die 4 Wochen, welche Sie an einem deutschen Gymnasium absolvieren müssen, können nur mit der Begleitveranstaltung des Seminars im Wintersemester erfolgen.
Wann werden die restlichen 4 Wochen in Baden-Württemberg nachgeholt?
Im Optimalfall liegt der Auslandsaufenthalt im Frühjahr und Sie absolvieren die restlichen Wochen sowie die Begleitveranstaltungen am Seminar im darauffolgenden Wintersemester ( beginnend gemeinsam mit dem regulären Schulpraxissemester). Nach Ihrer Rückkehr und vor dem Beginn des Schulpraxissemesters (SPS) kümmern Sie sich um die Anerkennung als Anteil des SPS. Weitere Infos finden Sie in der Anleitung und auf dieser Seite.
Portfolioarbeit auch bei Auslandsaufenthalt?
Der entsprechende Aufenthalt muss durch eine formlose schriftliche Bescheinigung der ausländischen Schule bzw. des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) bestätigt und von den Studierenden durch eine entsprechend strukturierte Ausarbeitung des Praktikums im Rahmen des studienbegleitenden Portfolios dokumentiert werden. Diese ist Bestandteil des Gesamtportfolios, welches über die nachzuholenden vier Wochen an einer baden-württembergischen Schule fortzuführen ist.
Welche Besonderheiten gibt es für Musik-/Kunst-Studierende im SPS?
Musikstudierende können im Schulpraxissemester auf Wunsch einen Wochentag für den Einzelunterricht im Soloinstrument bzw. in Gesang von der Schule freigestellt werden. Gleiches gilt für Studierende der Bildenden Kunst bezogen auf Atelierarbeit/Projektarbeit. Die Tage der Freistellung werden in Absprache mit der Schulleitung im Vorgriff abgeleistet bzw. im Anschluss an die 12 Wochen nachgeholt. siehe auch Punkt 3.1 der Handreichung zum Schulpraxissemester.
Wenn ich meine Daten im Onlineportal eingebe, mich aber an keiner Schule vormerke, werde ich dann trotzdem irgendeiner Schule zugewiesen?
Nein, am Zuweisungstag werden nur diejenigen Studierenden eine Schule zugewiesen bekommen, die bis dahin eine Zugangsberechtigung erhalten und sich an mindestens einer Schule für das Schulpraxissemester vorgemerkt haben.
Welche Besonderheiten gibt es für Musik-/Kunst-Studierende im OSP?
Für Musikstudierende ist die Vor-/ Nachbereitung des OSP nicht verpflichtend. Dennoch wird ist die Teilnahme mit Prof. Dr. Elisabeth Theisohn abgeklärt und von Seiten des KIT und der HfM empfohlen.
Für Kunststudierende ist die Vor-/Nachbereitung nicht verpflichtend aber an der Akademie der bildenen Künste verpflichtend.
Abschlussarbeiten und Zeugnis
In welchen Fächern kann ich meine Bachelor-/Masterarbeit schreiben?
Die Bachelorarbeit muss in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer geschrieben werden. Sie kann erst begonnen werden, wenn bereits 45 Leistungspunkte (LP) in dem entsprechenden Hauptfach erfolgreich abgelegt wurden. Weitere Informationen zu der Bachelorarbeit finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung des B.Ed. unter §14.
Eine Bachelorarbeit im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium ist nicht möglich.
Die Masterarbeit kann in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächern oder dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium geschrieben werden. Sie kann erst begonnen werden, wenn in dem entsprechenden Teilstudiengang mindestens 20 LP erfolgreich abgelegt wurden. Weitere Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung des M.Ed. unter §14.
Wie lange muss ich auf mein Bachelor-/Master-Zeugnis warten?
Eine genaue Angabe kann hierzu nicht getroffen werden. Sie können sich bei der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre (SLE) beim Team Abschlussdokumente nach dem aktuellen Stand des Zeugnisses erkundigen.
Muss ich die Masterarbeit im gleichen Hauptfach, wie die Bachelorarbeit schreiben?
Nein, die Masterarbeit muss nicht im gleichen Teilstudiengang geschrieben werden. Für die Bachelorarbeit gilt, dass sie in einem der wissenschaftlichen Hauptfächer abgelegt werden muss. Die Masterarbeit kann entweder in einem wissenschaftlichen Hauptfach oder im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium geschrieben werden.
Weitere Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung des M.Ed. unter §14.
Wie wird meine Zeugnisnote im B.Ed./M.Ed. berechnet?
„Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich als ein mit Leistungspunkten gewichteter Notendurchschnitt der Gesamtnoten beider wissenschaftlicher Hauptfächer und des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums sowie des Moduls Bachelorarbeit.“ ( Quelle unter §20)
„Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als ein mit Leistungspunkten gewichteter Notendurchschnitt der Gesamtnoten beider wissenschaftlicher Hauptfächer und des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums sowie des Moduls Masterarbeit.“ ( Quelle unter §20)
Werde ich automatisch nach der letzten Prüfung exmatrikuliert?
Es findet keine automatische Exmatrikulation nach der letzten Prüfungsleistung statt, wenn eine Rückmeldung vorliegt.
Beachten Sie die Hinweise zur Bewerbung für den Master sowie die Zulassungsbeschränkungen der entsprechenden Fächer.
Master of Education (M.Ed.)
Was ist Mastervorzug?
Unter Mastervorzug wird das Absolvieren von Masterleistungen im Bachelorstudiengang bezeichnet. Es können maximal 30 LP aus dem Master vorgezogen werden (Voraussetzungen s.u.). Die Note des Mastervorzugs geht nicht in die Note des Bachelor-Studiums mit ein. Die Vorzugsleistungen werden im Transcript of Records mit der entsprechenden Note aufgeführt und als solche gekennzeichnet.
Die möglichen Mastervorzugsleistungen finden Sie im Campus Management Portal im Teilstudiengang „Abschlussarbeit und freiwillige Bestandteile“.
Wann kann ich Mastervorzug erbringen?
Voraussetzung für den Mastervorzug ist, dass Sie mindestens 120 Leistungspunkte des gesamten Bachelorstudiums erfolgreich abgelegt haben müssen.
Wie kann ich mir Mastervorzug anrechnen/verbuchen lassen?
Mastervorzugsleistungen werden im Campus Management Portal im Teilstudiengang 38-S10-B-2015 – Abschlussarbeit und freiwillige Bestandteile LA Bachelor Gymnasien 2015 Beifach unter „Mastervorzug“ eingewählt und angemeldet. Ist die entsprechende Veranstaltung dort nicht vorhanden, können Sie sich bei der Leistungskoordination Lehramt melden (Achtung: Manche Leistungen sind nicht für den Mastervorzug vorgesehen und können folglich auch nicht belegt werden). Den Übertrag der Mastervorzugsleistungen müssen Sie im ersten Fachsemester nach Immatrikulation in den M.Ed. bei der Leistungskoordination Lehramt (Frau Anna Lehner) oder den jeweiligen Ansprechpartner:innen der wissenschaftlichen Hauptfächer beantragen. Für den Übertrag wird ein Notenauszug und eine schriftliche Willensbekundung (formloses Schreiben, z.B. per Email, mit Nennung der zu übertragenden Leistungen) benötigt. Falls Sie eine oder mehrere Mastervorzugsleistung/en nicht anrechnen lassen möchten, so führen Sie diese bitte auch nicht in der Willensbekundung auf.
Gibt es eine Frist, bis wann der Mastervorzug verfällt?
Mastervorzugsleistungen müssen innerhalb des ersten Mastersemesters eingetragen werden:
„Die als Mastervorzug abgeleisteten Teilleistungen können vorschriftsbedingt nur auf Antrag und nicht automatisch in das Masterstudium übertragen werden. Betreffende Studierende melden sich nach Immatrikulation in den Master (innerhalb des ersten Semesters) formlos per Email (bitte immer einen Notenauszug der entsprechenden Leistungen anfügen) bei der Leistungskoordinatorin Lehramt oder bei der entsprechenden Fachstudienberatung/Studiengangskoordination.“ ( Quelle)
Muss ich Mastervorzugsleistungen anrechnen lassen?
Nein, Sie müssen sich Mastervorzugsleistungen nicht anrechnen lassen.
Was sind Zusatzleistungen?
Es können auch weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) im Umfang von höchstens 30 LP aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden. Zusatzleistungen werden im Transcript of Records mit der entsprechenden Note aufgeführt und als solche gekennzeichnet. Die Note geht jedoch nicht in die Abschlussnote des Bachelors oder Masters mit ein.
Wann kann ich Zusatzleistungen erbringen?
Es gibt keine Voraussetzung, um Zusatzleistungen zu erbringen.
Die Studierenden haben bereits bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem Modul diese als Zusatzleistung zu deklarieren. Auf Antrag der Studierenden kann die Zuordnung des Moduls später geändert werden.
Wie kann ich mir Zusatzleistungen anrechnen/verbuchen lassen?
Dies erfolgt analog zum Mastervorzug und kann in der Frage „Wie kann ich Mastervorzug anrechnen/verbuchen lassen?“ nachgelesen werden.
Ist der Mastervorzug bzw. die Zusatzleistung im Bachelorzeugnis sichtbar?
Zusatzleistungen sowie Mastervorzugsleistungen werden im Transcript of Records mit der entsprechenden Note aufgeführt und als solche gekennzeichnet. Die Note geht jedoch nicht in die Abschlussnote des B.Ed. oder M.Ed. mit ein.
Auf Antrag der Studierenden werden Zusatzleistungen ins Zeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet. Dies ist bei Mastervorzugsleistungen nicht möglich.
Erweiterungsmaster (M.Ed. EF) und Erweiterungsfach mit Zertifikatsabschluss
Was ist ein Erweiterungsfach und welche Vorteile habe ich?
Als Erweiterungsfach bezeichnet man das Studium eines dritten wissenschaftlichen Hauptfachs. Mit einem Erweiterungsfach können Sie also Ihr Fächerspektrum erweitern und ggf. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Das Erweiterungsfach kann mit dem Abschluss M.Ed. (Umfang 120 LP inkl. Masterarbeit) oder mit Zertifikatsabschluss (Umfang 105 LP ohne Masterarbeit) studiert werden.
Die Möglichkeit, auf die abschließende Masterarbeit zu verzichten und mit einem Zertifikat abzuschließen, steht auch vor dem SoSe 2024 eingeschriebenen Studierenden offen.
Aber: Ein Erweiterungsfach stellt sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst einen nicht unerheblichen erhöhten Aufwand dar, worüber Sie sich im Klaren sein müssen. Beratung hierzu finden Sie bei den Fachstudienberatenden (bei Fragen zum Fach) oder bei den Ansprechpartner:innen des ZLB (bei nicht-fachlichen Fragen).
Wie lange habe ich Zeit, um das Erweiterungsfach zu studieren?
Die Höchststudiendauer für das Erweiterungsfach beträgt laut Prüfungsordnung 7 Fachsemester.
Kann ich schon vor der Immatrikulation in den Erweiterungsmaster Leistungen hierfür erbringen?
Ja, im Rahmen des Mastervorzugs können Leistungen im Umfang von 20 LP innerhalb des B.Ed. für das Erweiterungsfach vorgezogen werden.
Innerhalb des M.Ed. besteht die Möglichkeit Leistungen für das Erweiterungsfach über die Zusatzleistungen vorzuziehen.
Muss ich eine Masterarbeit in einem meiner wissenschaftlichen Hauptfächer des M.Ed. und zusätzlich eine Masterarbeit im Erweiterungsmaster schreiben?
Ja, wenn Sie das Erweiterungsfach mit dem Abschluss M.Ed. abschließen möchten, muss eine zusätzliche Masterarbeit geschrieben werden. (§19 Quelle). Bei Abschluss mit einem Zertifikat entfällt die Masterarbeit.
Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Welche Voraussetzungen müssen für den Vorbereitungsdienst erfüllt sein?
Sie müssen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für das Gymnasium absolviert haben. Derzeit ist dies entweder ein abgeschlossenes Bachelor- und Masterstudium mit den Abschlüssen B.Ed. und M.Ed. oder ein abgeschlossenes Erstes Staatsexamen nach der Studienordnung GymPO I.
Des Weiteren benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihre gesundheitliche Eignung nach dem Beamtenrecht. Hierbei ist auch eine vorhandene Masernimpfung nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) vorzuweisen.
Auch ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von mind. 9 Unterrichtseinheiten wird für die Bewerbung benötigt. Dieser muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin erfolgreich absolviert worden sein.
Es muss ein Betriebs- oder Sozialpraktikum (außer für Bewerber mit dem Fach Sport) nachgewiesen werden. Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie hier.
Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden, wenn die im Infoblatt geforderten Voraussetzungen und Zielsetzungen umfasst sind.
Bewerber mit dem Fach Sport benötigen einen Nachweis über ein Vereinspraktikum von mindestens 24 Übungsdoppelstunden. Außerdem brauchen Sie einen Nachweis über die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht. Die Anforderungen dieser Rettungsfähigkeit müssen den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold entsprechen.
Alle weiteren benötigten Unterlagen für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst finden Sie hier.
Wann kann ich mich zum Vorbereitungsdienst anmelden?
Der Vorbereitungsdienst muss innerhalb von vier Jahren nach Zeugnisübergabe begonnen werden und beginnt immer im Januar eines Jahres. Der Anmeldezeitraum ist vom 15.03. – 15.06. für einen Platz des Vorbereitungsdienstes im Folgejahr. Das Anmeldeverfahren erfolgt online.
Das ZLB veranstaltet jedes Jahr zwischen Februar und April eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst.
Wo bewerbe ich mich für den Vorbereitungsdienst?
Das Anmeldeverfahren erfolgt online. Der Anmeldezeitraum ist vom 15.03. – 15.06. für einen Platz des Vorbereitungsdienstes im Folgejahr.
Falls Sie ihren M.Ed. im Wintersemester (zum 31.03.) abschließen und bis Ende Dezember weder ihr Masterzeugnis noch eine Bestehensbescheinigung nachweisen können, besteht die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus zu beginnen.
Ist es möglich sich parallel für den Vorbereitungsdienst an Gymnasien und Beruflichen Schulen zu bewerben?
Nein! Mehrfachbewerbungen bei verschiedenen Regierungspräsidien sind nicht zulässig. Dies gilt für Bewerbungen innerhalb einer bestimmten Schulart und grundsätzlich über alle Schularten hinweg. Dadurch entsteht ein Mehraufwand für alle Seiten und sie werden aufgefordert, sich für einen Vorbereitungsdienst zu entscheiden.
Kann ich einen Platz des Vorbereitungsdienstes wieder absagen?
Eine Abmeldung vom Vorbereitungsdienst ist möglich, muss jedoch vor Januar erfolgen. Wird ein bereits begonnener Vorbereitungsdienst abgebrochen, geht der Platz verloren.
Wie viel Zeit darf nach dem Studienabschluss bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes verstreichen?
Der Beginn des Vorbereitungsdienstes ist innerhalb von vier Jahren nach der Zeugnisübergabe möglich. Nach diesem Zeitraum ist sonst eine mündliche Prüfung am Seminar abzulegen.
Wie lange darf eine Tätigkeit her sein, um als Betriebs-/Sozialpraktikum anerkannt zu werden?
Der Zeitpunkt des Praktikums ist nicht festgelegt. Die Tätigkeit muss die formalen Voraussetzungen in Hinblick auf den zeitlichen Umfang und das Aufgabengebiet erfüllen. Falls Sie sich unsicher sein sollten, kontaktieren Sie bitte das RP, um dies abzuklären. Eine Vorabanerkennung des Betriebs-/Sozialpraktikums ist nicht möglich.
Wie sehen die aktuellen Einstellungschancen im Lehramt auf Gymnasien aus?
Handreichung (2019) des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW: Auszug Lehramt Gymnasien (S. 3):
„Im Lehramt Gymnasien liegen die Studienanfängerzahlen bereits seit einigen Jahren deutlich über dem künftigen Bedarf. Insofern werden die künftigen Einstellungschancen für heutige Studienanfänger/-innen voraussichtlich nur in den Fächern Informatik, Mathematik, Physik, Musik, Bildende Kunst, Katholische und evangelische Theologie / Religionspädagogik, Latein sowie Naturwissenschaft und Technik gut sein. Wenn Sie sich für ein Studium zum Lehramt Gymnasien entscheiden, sollten Sie genau überlegen, welche Fächerkombination Sie wählen, da die Einstellung streng fächer-spezifisch ausgerichtet ist. Besonders Englisch, Geschichte, Deutsch, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport, Italienisch, Geographie und Biologie sind derzeit überbelegt. Eine Einstellung kann an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen erfolgen. Sie sollten bereits bei Studienbeginn eine Einstellung an diesen Schularten in Betracht ziehen. Absolventen/-innen eines gymnasialen Lehramtsstudiengangs können statt des gymnasialen Vorbereitungsdienstes auch den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen absolvieren, sofern sie eine dort einsetzbare Zwei-Fächer-Verbindung haben. Sie erwerben dadurch die Lehrbefähigung für berufliche Schulen und können die dort prognostizierten guten Einstellungschancen nutzen. Durch eine Prüfung kann zusätzlich die Lehrbefähigung für Gymnasien erworben werden.“
Ich habe die Anmeldefrist verpasst. Was kann ich tun?
In diesem Fall können Sie sich erst ein Jahr später bewerben.
Kann ich den Vorbereitungsdienst auch in anderen Bundesländern absolvieren?
Am 7. März 2013 kamen die Bundesländer zu dem Beschluss von „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“. Hierbei verpflichteten sich alle Bundesländer, die Abschlüsse der Lehramtsstudiengänge anzuerkennen. Demnach können Personen mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudiengang in allen Bundesländern den Vorbereitungsdienst antreten.
Auch ein Wechsel des Bundeslandes nach einem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst ist möglich. Sie sollten sich in diesem Fall jedoch genau informieren.
Wo erhalte ich Informationen zum Vorbereitungsdienst?
Ausführliche Informationen erhalten Sie über die Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg für den Vorbereitungsdienst.
Eine inhaltliche Übersicht wird auch auf der Webseite des ZLB geboten.
Kann ich den Vorbereitungsdienst an derselben Schule, wie das Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester absolvieren?
Ja, das ist theoretisch möglich. Ausgeschlossen ist nur die Schule, an der das eigene Abitur abgelegt wurde. Es wird jedoch empfohlen die Schulpraxisphasen an unterschiedlichen Schulen zu absolvieren, damit möglichst viele und unterschiedliche Erfahrungen gesammelt werden können.
Bis wann muss das Masterzeugnis abgegeben werden?
Grundsätzlich muss das Zeugnis über den Abschluss des Lehramtsstudiums bis Ende Dezember nachgereicht werden. Falls bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Zeugnis vorliegt, kann eine Bestehensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann bei der Leistungskoordination Lehramt beantragt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (Studienumfang von 120 ECTS erreicht, alle Studien- und Prüfungsleistungen, Schulpraxissemester und Masterarbeit (4,0-Bescheinigung reicht aus) bestanden). Diese Bescheinigung ist zur vorzeitigen Beendigung des Gasthörerstatus in Baden-Württemberg geeignet, ersetzt jedoch nicht die Vorlage der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums (Zeugnis). Diese ist bis spätestens 31.03. dem zuständigen Regierungspräsidium in Baden-Württemberg vorzulegen.
Muss ich auch das Bachelor-Zeugnis dem Zulassungsantrag beilegen?
Ja, auch das Bachelor-Zeugnis und die Bachelor-Urkunde sind mit einzureichen.
Ich befürchte, dass mein Zeugnis (B.Ed./M.Ed.) nicht rechtzeitig bis zur Bewerbungsfrist vorliegt, was kann ich tun?
Jeder Studierende ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob es realistisch ist, dass das Zeugnis bis zur Bewerbungsfrist vorliegt (das hängt z.B. vom Datum der Abgabe der Abschlussarbeit und/oder dem Datum der letzten Prüfungsleistung ab). Jeder Studierende wird vor der Erstellung der Abschlussdokumente außerdem von SLE dazu aufgefordert, innerhalb von 10 Tagen zurückzumelden, ob ggf. erbrachte Zusatzleistungen in das Zeugnis mit aufgenommen werden sollen. Wenn es bereits zeitkritisch ist, sollten Sie diese 10 Tage NICHT ausreizen. Beachten Sie auch, dass die Abschlussdokumente von der Ausstellung bis zur Aushändigung mehrere Stellen durchlaufen müssen. Wenn Sie unsicher sind, setzen Sie sich mit dem ZLB in Verbindung.
Muss ich bei der Eintragung des Seminarwunschortes Nachweise einreichen oder reicht eine allgemeine Begründung?
Es sind alle Umstände, die für den Sozialrang von Bedeutung sein können, bereits bei Einreichung des Zulassungsantrags schriftlich geltend zu machen und nachzuweisen. Nur durch Belege nachgewiesene, objektiv soziale Bindungen an einen bestimmten Ort (z. B. Familienstand, Kinderbetreuung, Trainertätigkeit) können bei der Zuweisung im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Sie können eine allgemeine Begründung eintragen, diese muss allerdings zeitnah belegt werden.
Auch wenn es beispielsweise keine Belege für eine Begründung gibt, können Begründungen in das entsprechende Feld eingetragen werden (bspw. Lebenspartner, Familie).
Werden beglaubigte Kopien nur für amtliche Dokumente oder für alle Unterlagen benötigt?
Alle Dokumente, die als Kopie eingesandt werden, müssen amtlich beglaubigt eingereicht werden. Kirchenämter zählen nicht dazu (auch nicht Sparkasse oder Krankenkasse).
Für Nachweise für bspw. Betriebspraxis können die bereitgestellten Formulare genutzt werden. Diese ersetzen aber für den Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen nicht die Arbeitszeugnisse der Firmen.
Der Erste Hilfe Kurs/Rettungsschwimmerschein können als Original, besser jedoch auch als beglaubigte Kopien eingesandt werden (Originale gibt man nicht weg).
Standesamtliche Urkunden (Geburt, Heirat) müssen als beglaubigte Abschrift im Original, nicht als beglaubigte Kopie, eingereicht werden.
Ich beginne den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus. Welche Angaben mache ich bzgl. des Zeugnisdatums und der Prüfungsnote?
Wer den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beginnt, hat in der Regel keinen Abschluss. Also kann weder bei Datum noch bei Note eine Eintragung gemacht werden. Voraussichtliche Daten sind nicht einzutragen! Das Formular lässt sich online auch nur beenden, wenn die erforderlichen Kästchen gefüllt sind. Das Programm weist den Bewerber/die Bewerberin ggf. darauf hin, wenn für die Abgabe der Bewerbung wichtige Angaben fehlen.
Ist es möglich, die Online-Bewerbung zu speichern und diese zu einem anderen Zeitpunkt weiter auszufüllen bzw. auszudrucken?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Alle bewerbenden Personen können ihren Account diesbezüglich speichern. Generell sollte jetzt aber die Online-Bewerbung komplett ausgefüllt und abgesandt und die Unterlagen – soweit vorhanden – bereits eingereicht werden. Nicht vorhandene Unterlagen können jederzeit bis Ende Oktober nachgereicht werden. Das Masterzeugnis auch noch bis zu den Weihnachtsferien.
Könnte ich an einem allgemeinbildenden Gymnasium angestellt werden, wenn ich meinen Vorbereitungsdienst an einer beruflichen Schule absolvieren sollte?
Wenn Sie den Vorbereitungsdienst an einer beruflichen Schule absolviert haben können Sie eine gymnasiale Zusatzlehrprobe (für die unteren Klassenstufen) ablegen. Danach können Sie jederzeit auch an einem allgemeinbildenden Gymnasium angestellt werden.
Ist für den Zulassungsantrag ein Nachweis über die Anmeldung ober über den erfolgreichen Abschluss eines Berufs-/Sozialpraktikums bzw. Erste-Hilfe-Kurses notwendig?
Die Bewerbung ist bis spätestens 15.06.2020 online abzugeben. Die Hinweise auf der Website www.lehrer-online-bw.de sind zu beachten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die jeweiligen Anforderungen abgeschlossen sein und eine Bescheinigung vorliegen.
Wo finde ich Informationen zum Betriebs-/Vereins-/Sozialpraktikum?
Wie berechnet sich mein Rangplatz auf der Bewerberliste nach dem Vorbereitungsdienst?
„Die Leistungszahl ist Grundlage für den Rangplatz der Bewerberinnen und Bewerber auf der jeweiligen Bewerberliste.
Für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen sowie an Gymnasien und beruflichen Schulen wird die Leistungszahl ausschließlich aus der Summe des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Ersten und des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Zweiten Lehramtsprüfung gebildet. Die Leistungszahl bei Lehramtsbewerberinnen und -bewerbern mit Bachelor- und Masterabschlüssen errechnet sich ab dem Einstellungsverfahren 2020 aus der Summe des Zehnfachen der Note des Bachelor-Abschlusses, des Zehnfachen der Note des Masterabschlusses sowie des Zwanzigfachen der Note der abschließenden Lehramtsprüfung. Weitere lehramtsbezogene Studienleistungen, die mit Blick auf den Zugang beziehungsweise die Zulassung zum Masterstudium nachzuholen sind, sind mit ihrer Durchschnittsnote unter Beibehaltung der Gesamtgewichtung einzubeziehen." ( Quelle)
Weitere Informationen zur Einstellung von Lehrkräften finden Sie hier.
Kann ich nach dem Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland unterrichten?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Informieren Sie sich in diesem Fall über die entsprechenden Voraussetzungen des Bundeslandes, in welches Sie wechseln möchten.
Doppelstudium, Auslandsaufenthalt, Stipendium
Was ist ein Doppelstudium und wie ist es möglich?
Bei einem Doppelstudium streben Studierende neben ihrem Hauptstudium einen oder mehrere weitere Studienabschlüsse an. Beim Lehramtsstudium kann dies beispielsweise der B.Ed. in einem Hauptfach und der B.Sc. in demselben Fach sein.
Wo finde ich Informationen zu einem Doppelstudium?
Was mache ich, wenn ich ein oder mehrere Semester im Ausland studieren möchte?
Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie machen ein Auslandssemester
- Sie absolvieren Praxisphasen im Ausland (bspw. das Schulpraxissemester).
Informationen bezüglich des Auslandssemesters finden Sie auf der Website des ZLB.
Informationen zum Schulpraxissemester im Ausland finden Sie in den FAQs zu ‚Praxisphasen im Studium‘. Weitere Informationen zu den Praxisphasen im Ausland finden Sie auch auf der Website des ZLB.
Gibt es für Lehramtsstudierende Möglichkeiten ein Stipendium zu bekommen?
Ja, auch Lehramtsstudierende haben die Möglichkeit auf einen Stipendienplatz. Eine Übersicht über die verschiedenen Stipendien finden Sie hier.
Corona
- Um vier Semester für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemsester 2021 und Wintersemester 2021/22 in einem Studiengang immatrikuliert waren
- Um drei Semester für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemsester 2021 immatrikuliert waren
- Um zwei Semester für Studierende, die nur im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 immatrikuliert waren
- Um ein Semester für Studierende, die nur im Sommersemester 2020 immatrikuliert waren
Damit verlängert sich auch die Förderhöchstdauer des BAföG, die an die Regelstudienzeit geknüpft ist. Studierenden soll so Planungssicherheit gegeben und Corona-bedingte Härten im Studium vermieden werden.
Dies bedeutet, dass sich die Frist für
- Studierende, welche in einem der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um ein Semester verlängert;
- Studierende, welche in zwei der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um zwei Semester verlängert;
- Studierende, welche in drei oder mehr der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um maximal drei Semester verlängert.
Die Studienhöchstdauer wird um maximal drei Semester verlängert, für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben waren.
Dies bedeutet, dass sich die Frist zum Ablegen der Bachelor- bzw. Masterprüfung für
a) Studierende, welche in einem der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um ein Semester verlängert;
b) Studierende, welche in zwei der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um zwei Semester verlängert;
c) Studierende, welche in drei oder mehr der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um maximal drei Semester verlängert.
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Die wichtigsten Infos zur Ingenieurspädagogik finden Sie hier.
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