Betriebs-, Sozial-, bzw. Vereinspraktikum

Allgemeine Informationen

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist je nach Fächerverbindung ein Betriebs-, Sozial- bzw. Vereinspraktikum. Dieses ist nicht Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien. Das ZLB möchte die Lehramtsstudierenden jedoch frühzeitig über die Notwendigkeit des Praktikums für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst informieren.

Dieser Text stellt lediglich eine unverbindliche Informationsquelle dar und kann keine Gewähr über die dargestellten Inhalte geben. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Dieses bietet auf seiner  Homepage zwei Informationsdokumente über das  Betriebs- und Sozialpraktikum und das  Vereinspraktikum an.

 

Wer muss welches Praktikum nachweisen?

Sich bewerbende Personen mit den Fächern Geographie oder Informatik müssen seit 2018 das Betriebspraktikum nachweisen, unabhängig vom Zweitfach müssen sich bewerbende Personen mit dem Fach Sport in jedem Fall ein Vereinspraktikum nachweisen. Studierenden mit Fächerverbindungen ohne Geographie, Informatik oder Sport ist freigestellt, ob sie ein Betriebs- oder Sozialpraktikum nachweisen.

 

Warum muss das Praktikum absolviert werden? 

Durch das verbindlich vorgeschriebene Praktikum soll erreicht werden, dass zukünftige Gymnasiallehrer:innen einen Einblick in außerschulische Bereiche erhalten. Im Falle des Betriebspraktikums ist dies ein Einblick in die Wirtschaft, im Falle des Sozialpraktikums ein Einblick in die Arbeitsweise der einzelnen entsprechenden Einrichtungen. Das Vereinspraktikum im Fach Sport soll unter anderem die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen verbessern.

 

Wann muss das Praktikum absolviert werden? 

Das Praktikum muss erst zur Meldung für den Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. Im Studienablauf bietet es sich an, das Praktikum nach Beendigung des  Schulpraxissemesters bis zum Beginn des darauffolgenden Sommersemesters zu absolvieren.

 

Wie lange dauert das Praktikum? 

Die Bescheinigung für das Betriebs- oder Sozialpraktikum muss über einen zeitlichen Umfang von mindestens vier Wochen in Vollzeitbeschäftigung erfolgen.

Das Vereinspraktikum für das Fach Sport muss einen Umfang von mindestens 24 Übungsdoppelstunden in drei bis sechs Monaten umfassen. Dazu gehört auch mit einem Umfang von etwa 5 Stunden die Verwaltungsarbeit im Verein.

 

Gibt es Alternativen zum Praktikum? 

Auf Antrag kann als Betriebs- oder Sozialpraktikum anerkannt werden:

  1. eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  2. eine regelmäßige Tätigkeit während längerer Zeit im Umfang von mindestens 200 Stunden (innerhalb höchstens eines Jahres) in einem Betrieb, einer Behörde oder in einer gemeinnützigen Einrichtung oder
  3. eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen (außerschulischer Bereich) im Umfang von insgesamt mindestens 25 Tagen oder 200 Stunden.
  4. Auch das Engagement (Verwaltungstechnische, organisatorische Aufgaben,...) in Hochschulgruppen wie z.B. AIESEC, Engineers without borders, kann Möglichkeiten bieten, auch in Kombination mit einem Projektaufenthalt im Ausland. Bei Fragen hierzu können Sie sich an  Frau Ines Schulze-Hemrich wenden.

 

Diese Anerkennung muss unter Vorlage von Bescheinigungen beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden. Der Wehr- oder Ersatzdienst, Au-Pair-Tätigkeiten oder eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistenz bzw. als wissenschaftliche Hilfskraft werden grundsätzlich nicht anerkannt.

 

Wie finde ich eine Praktikumsstelle? 

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, einen Praktikumsplatz zu finden, können Sie sich an die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern oder die Verbände für soziale Einrichtungen wenden. Da das Betriebs- oder Sozialpraktikum durch die zukünftigen Referendarinnen und Referendare eigenverantwortlich organisiert werden soll, hält das Zentrum für Lehrkräftebildung keine Liste mit freien Praktikumsplätzen vor.

 

Wie wird das Praktikum bescheinigt? 

Am Ende der eingangs erwähnten Informationsdokumente finden Sie einen Vordruck, den der bescheinigende Betrieb oder Verein ausfüllen muss. Diese Bescheinigung legen Sie dann bei der Meldung für den Vorbereitungsdienst zusammen mit den weiteren Unterlagen vor.

 

Kann das Praktikum auch im Ausland absolviert werden? 

Ja, das Betriebs- oder Sozialpraktikum für das Lehramt an Gymnasien kann auch im Ausland absolviert werden, wenn die im Infoblatt geforderten Voraussetzungen und Zielsetzungen umfasst sind.