Vorbemerkung
Grundsätzlich gilt: Mit dem Abschluss Ihres Lehramtsstudiums verlassen Sie den Verantwortungsbereich Ihrer Hochschule. Der zweite Teil Ihrer Lehramtsausbildung obliegt dem Land Baden-Württemberg bzw. den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, im Folgenden kurz den "Seminaren". Diese sind Ihnen bereits aus den Begleitveranstaltungen während des Schulpraxissemesters bekannt.
Diese Seite ist als übersichtliche Aufbereitung von Informationen für die Übergangszeit zwischen Hochschule und Vorbereitungsdienst zu sehen, die jedoch keine rechtsverbindlichen Auskünfte darstellen. Quelle für diese Informationen ist hauptsächlich die Website des Kultusministeriums Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst.
Die rechtlichen Grundlagen des Vorbereitungsdienstes werden in der jeweiligen Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung geregelt. Für Absolvent:innen eines Lehramtsstudiengangs am KIT nach der GymPO I ist die GymPO II (2015) relevant. Eine entsprechende Verordnung für Absolventen eines Lehramtsstudiums nach der Bachelor-/Master-Struktur existiert derzeit noch nicht.
Neue Regelung ab dem Vorbereitungsdienst 2020
Wer seinen Masterstudiengang bis zum Ende des Wintersemesters (31.03.) abschließen kann, kann ab dem Vorbereitungsdienst 2020 sein Zeugnis bis zum 31.03. nachreichen* und den Vorbereitungsdienst zunächst als Gasthörer*in beginnen. Hierdurch soll die lange Wartezeiten bis zum Vorbereitungsdienst im Folgejahr verhindert werden.
Darüber hinaus ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.
*Für alle, die 2022 mit dem Referendariat begonnen haben, wurde die Frist zur Vorlage des Nachweises über den Abschluss des Lehramtsstudiums (Zeugnis) bis 30.04. verlängert.
Bestehensbescheinigung
Falls das Abschlusszeugnis des Master of Education nicht bis Ende Dezember nachgereicht werden kann, besteht die Möglichkeit bei der Leistungskoordination Lehramt eine Bestehensbescheinigung zu beantragen, welche anstelle des Zeugnisses eingereicht wird. Die Bestehensbescheinigung führt dazu, dass der Vorbereitungsdienst nicht als Gasthörer:in begonnen werden muss. Dennoch ersetzt die Bestehensbescheinigung nicht die Nachreichung des Zeugnisses. Das Abschlusszeugnis muss bis spätestens 31.03. beim zuständigen Regierungspräsidum eingeicht werden.
Für die Ausstellung der Bestehensbescheinigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Studienumfang von 120 ECTS wurde erreicht
- alle Studien- und Prüfungsleistungen wurden erfolgreich abgeschlossen
- Schulpraxissemester wurde erfolgreich absolviert
- Masterarbeit (4,0-Bescheinigung reicht aus) wurde bestanden
Die Bescheinigung ist zur vorzeitigen Beendigung des Gasthörerstatus in Baden-Württemberg geeignet, ersetzt jedoch nicht die Vorlage der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums (Zeugnis). Auch in diesem Fall muss das Abschlusszeugnis bis zum 31.03. nachgereicht werden.
Schularten für den Vorbereitungsdienst
In Baden-Württemberg können Sie mit der bestandenen Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education Ihren Vorbereitungsdienst an
- allgemeinbildenden Gymnasien
- und beruflichen Schulen
absolvieren. Insbesondere für häufig gewählte Fächerverbindungen ergeben sich nach dem Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen deutlich bessere Einstellungschancen. Nähere Informationen erhalten Sie in der Infoveranstaltung des ZLB in Kooperation mit den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (siehe Veranstaltungskalender).
Das Bewerbungsverfahren
Sobald Sie die Erste Staatsprüfung erfolgreich abgelegt haben, können Sie sich für den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg bewerben. Eine Bewerbung zum Vorbereitungsdienst an Gymnasien und an beruflichen Schulen ist jeweils vom 15. März bis 15. Juni für das Folgejahr möglich.
Neben diversen anderen Daten müssen Sie bei der Online-Bewerbung auch Ihren gewünschten Seminarort und Ihren gewünschten Schulort angeben. Hierfür gibt es Aufstellungen, welche Fächer an welchen Seminaren angeboten werden, und welche Schulen im Ausbildungsbereich der Seminare liegen. Sie können bis zu drei weitere gewünschte Seminarorte angeben, falls Ihr Wunschseminar schon überfüllt sein sollte. In der Regel sind die Seminare an den Hochschulstandorten immer sehr begehrt.
Alle Unterlagen werden an das für Sie zuständige Regierungspräsidium geschickt. Es handelt sich hierbei um das Regierungspräsidium, in dessen Bereich Ihr an erster Stelle gewünschter Seminarort liegt.
Benötigte Unterlagen
Neben dem ausgefüllten Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst benötigen Sie noch eine ganze Reihe weiterer Nachweise, für die von den meisten Vordrucke zur Verfügung stehen (s. nachfolgende Tabelle).
Wenn Sie Ihren Masterstudiengang in einem Wintersemester beenden, können Sie bis zum 31.03. Ihren Abschluss nachreichen und den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beginnen. Hierfür gelten ebenso besondere Bestimmungen wie für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit.
Vorbereitungsdienst Gymnasium | Vorbereitungsdienst berufliche Schulen |
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benötigte Unterlagen | benötigte Unterlagen |
Vordrucke | Vordrucke |
Hinweise zu einzelnen Nachweisen
Für die meisten einzureichenden Nachweise stehen Vordrucke zur Verfügung (s. obige Tabelle)
Standesamtliche Nachweise (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Scheidungsurkunde etc.) sind im Original einzureichen. Beachten Sie hierbei die Bearbeitungszeit und die eventuell notwendige Versanddauer. Eine Geburtsurkunde erhalten Sie kostenpflichtig ausschließlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Die Geburtsurkunde kann über das Serviceportal Baden-Württemberg beantragt werden. Die Geburtsurkunde in aktueller Fassung darf nicht älter als drei Jahre sein.
Das erweiterte Führungszeugnis (Belegart OE) besitzt eine zeitlich begrenzte Gültigkeit und darf daher frühestens Anfang Oktober beantragt werden. Für den Antrag muss der Vordruck des Regierungspräsidiums im Bewerberportal ausgedruckt werden. Sie erhalten Sie beim Amt für Öffentliche Ordnung oder im Bürgerbüro Ihres Erstwohnsitzes. Lassen Sie auf dem Führungszeugnis „Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien“ bzw. "... an beruflichen Schulen" sowie als Behörde die vollständige Adresse des Regierungspräsidiums Ihres Erstwunsches vermerken.
Das amtsärztliche Zeugnis muss zur Frage der gesundheitlichen Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Stellung nehmen und insbesondere darüber Auskunft geben, ob mit vorzeitiger Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Lassen Sie auch hier wieder „Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien“ vermerken und das Zeugnis direkt an das für Sie zuständige Regierungspräsidium schicken. Da das amtsärztliche Zeugnis nur begrenzt lange gültig ist, können Sie dieses frühestens Anfang August beantragen.
Ablauf nach der Bewerbung
Nach Ihrer Bewerbung werden Sie einem Seminar zugeteilt. Sie erhalten einige Wochen vor Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes ein Schreiben Ihres Seminars, in dem Ihnen auch Ihr vorläufiger Schulort mitgeteilt wird. Der Vorbereitungsdienst beginnt immer nach den Weihnachtsferien mit Veranstaltungen am Seminar. Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (1. Februar) kommen Sie an Ihre Ausbildungsschule, an der Sie den Großteil Ihrer Ausbildung absolvieren.
Wenn Sie auf Wohnungssuche gehen, sollten Sie bedenken, dass der Großteil Ihrer Ausbildung an der Schule stattfinden wird. Trotz alledem sollten Sie darauf achten, dass Sie sowohl Ihre Schule als auch Ihr Seminar relativ gut erreichen können. Bei der Wohnungssuche kann es auch hilfreich sein, dem/r Vermieter*in gegenüber den Beruf (Studienreferendar*in am Gymnasium) und den Status (sofern Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen: "Beamtin/Beamter auf Widerruf") zu erwähnen.
Besoldung
Mit Beginn Ihres Referendariats erhalten Sie Ihre Anwärterbezüge vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg. Die Höhe der Anwärterbezüge (A 13) können aus dieser Tabelle entnommen werden.
Während des Vorbeitungsdienstes haben Sie Anspruch auf Beihilfe durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Höhe von 50 %, d. h. Sie bekommen die Hälfte von jeder Arztrechnung und jedem Rezept erstattet. Es empfiehlt sich, die restlichen 50 % mit einer privaten Krankenversicherung abdecken. Die Versicherungsunternehmen bieten maßgeschneiderte Lösungen für Referendarinnen und Referendare an. Lassen Sie sich ausführlich beraten. Die Wahl der Krankenversicherung sollte für ein „Leben lang“ erfolgen, denn mit zunehmendem Alter wird ein Wechsel der Krankenkasse zunehmend teurer.
Informationen zu diesen und anderen Bereichen erhalten Sie auch zu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes an Ihrem Seminar.